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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die vertraglichen Regelungen zwischen der INFO & IDEE GmbH, Schillerstraße 13/2, 71638 Ludwigsburg (im Folgenden mit »I&I« bezeichnet) und dem jeweiligen Geschäftspartner.
  2. Soweit im jeweiligen Einzelvertrag schriftlich abweichende Bestimmungen getroffen werden, gehen diese den nachfolgenden Bestimmungen vor.
  3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

II. Gegenstand

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von I&I angebotenen Leistungen, insbesondere Konzeptentwicklung, Gestaltung und Umsetzung von Medien oder Veranstaltungen innerhalb eines Projektes zur Kommunikaton der vom Geschäftspartner gewünschten Inhalte.

III. Vergütung / Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, richtet sich die Berechnung der Honorare nach dem Kostenvoranschlag von I&I. Er umfasst auch Materialkosten sowie die Vergütung für zwei Korrekturgänge. Die Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert berechnet.
  2. Werden Leistungen nach Zeitaufwand vergütet, so bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung, die auch die Höhe der Stundensätze festlegt.
  3. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig. Fremdleistungen werden separat in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. Alle fälligen Zahlungen sind innerhalb von fünf Arbeitstagen ohne Abzüge zahlbar.
  4. I&I GmbH hat das Recht, im Rahmen der folgenden Vorgaben Vorschüsse zu verlangen:
    - 30 % des Gesamthonorars bei Auftragserteilung
    - 30 % des Gesamthonorars bei Konzeptfreigabe
    - Der nicht durch Vorschusszahlungen erbrachte Betrag wird fällig bei Ablieferung.
  5. Eine Aufrechnung oder eine Zurückbehaltung durch den Geschäftspartner ist lediglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
  6. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängel kann der Geschäftspartner nur geltend machen, insoweit er unmittelbar nach Kenntnis des Mangels diesen der I&I schriftlich anzeigt.

IV. Urheberschutz und Nutzungsrechte

  1. Die Arbeiten von I&I sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  2. Ohne Zustimmung von I&I dürfen die Arbeiten einschließlich Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
  3. Die Werke von I&I dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der dem Geschäftspartner bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Geschäftspartner mit der Zahlung des Honorars.
  4. Nicht vereinbarte Wiederholungsnutzungen (beispielsweise für Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von I&I.
  5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von I&I.
  6. Über den Umfang der Nutzung steht I&I ein Auskunftsanspruch zu.
  7. I&I ist berechtigt auf den Arbeiten das I&I-Logo oder einen anderen entsprechenden Hinweis anzubringen.

V. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

  1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Recherche, Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
  2. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Geschäftspartner zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet.
  3. Die Vergabe von Fremdleistungen nimmt I&I nur aufgrund einer mit dem Geschäftspartner getroffenen Vereinbarung zur Weiterberechnung an diesen vor.
  4. Soweit I&I auf Veranlassung des Geschäftspartners Fremdleistungen im eignen Namen vergibt, stellt der Geschäftspartner I&I von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
  5. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
  6. Vergütung und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

VI. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

  1. I&I behält sich an den Arbeiten das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Die Einräumung von Rechten an den Arbeiten erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung.
  2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Geschäftspartners.

VII. Haftung

  1. Eine Haftung für wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von I&I nicht übernommen. Gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
  2. Der Geschäftspartner übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit in Bild, Text und Form.
  3. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Geschäftspartner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von I&I zu vertreten ist.
  4. Soweit I&I auf Veranlassung des Geschäftspartners Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet I&I nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
  5. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Geschäftspartner. Delegiert der Geschäftspartner die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an I&I, stellt er I&I von der Haftung frei.
  6. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von I&I nicht ausgeschlossen.
  7. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

VIII. Belegexemplare

  1. Die I&I GmbH hat Anspruch auf drei Freiexemplare der von ihr gestalteten Produkte, soweit die Selbstkosten des Geschäftspartners 50,- € je Produkt nicht überschreiten. Verzichtet I&I auf das Freiexemplar, besteht Anspruch auf reproduzierbare Fotos, Film- oder Tondokumentationen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung von I&I verwendet werden dürfen.

IX. Gestaltungsfreiheit

  1. Für I&I besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
  2. Bei den I&I überlassenen Vorlagen wird vorausgesetzt, dass der Geschäftspartner zur Verwendung berechtigt ist. I&I trifft insoweit keine Pflicht zur Nachprüfung.

X. Geheimhaltung

  1. I&I verpflichtet sich, alle durch die Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen und alle sonstigen Geschäftsbedingungen streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz von I&I.
  2. Gerichtstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Ludwigsburg.
    I&I ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-)Sitz oder Aufenthaltsort des Auftraggebers zuständigen Gerichts geltend zu machen.

XII. Sonstiges

  1. Die sich aus diesem Vertrag für den Geschäftspartner ergebenden Rechte und Pflichten können nur mit Zustimmung von I&I übertragen werden.

XIII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand Feb. 2023

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